Gemeinsam Ziele erreichen

Beitrag für die IGVRK e.V.

1. Beitragspflicht

Jedes IGVRK-Mitglied ist verpflichtet nach §3 der Satzung seine Beitragszahlung zu
leisten. Bei Nichtzahlung trotz mehrfacher Aufforderung erfolgt der Ausschluss zum
Ende des Geschäftsjahres.

Die Beendigung der Mitgliedschaft und damit die Entpflichtung zur Beitragszahlung
sind jeweils zum 31.12. eines Jahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich.

2. Fälligkeit und Zahlungsweise

Das Mitgliedsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Der erste Beitrag in Höhe von 150,00 €
wird erst ab dem 1.1. des Folgejahres fällig
.

Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben. Die Zahlweise ist nur über
Lastschrifteinzug einmal jährlich möglich.

3. Beitragsstufen

Eine Regelmitgliedschaft ist in der Zeit der aktiven Agenturleitertätigkeit gegeben.
Im ersten Jahr der Zugehörigkeit („Schnupperjahr“) fällt kein Mitgliedsbeitrag an bei
Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten des Mitglieds nach §3 der Satzung.

Neben dem Regelbeitrag zum IGVRK e.V. wird einmal jährlich auch der
Mitgliedsbeitrag zum Exklusiv-Versicherungspaket der IGVRK erhoben.

Nach Ausscheiden des Agenturleiters durch eine ordnungsgemäße und gütliche
Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem VRK kann er eine Fördermitgliedschaft
nach § 2a der Satzung beim Vorstand beantragen. Die Höhe des Beitrags reduziert
sich dabei um 50%.